Erbrechtsrevision - das neue Erbrecht

Erbrechtsrevision - das neue Erbrecht

BPW Clubabend vom 8. September 2022


Veröffentlicht: 15.09.2022


Am 8. September hörten wir in unserem Stammlokal, im «Bären» Madiswil, einen spannenden Vortrag unseres Clubmitglieds Manuela Zimmermann, Notarin und Rechtsanwältin hier in Langenthal. Thema war das neue, revidierte schweizerische Erbrecht, das am 1.1.2023 in Kraft treten wird. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt dabei neu nur noch die Hälfte und nicht mehr drei Viertel wie bisher. Der Pflichtteil an noch lebende Eltern entfällt. So wird generell die erbrechtliche Planungsfreiheit des Einzelnen grösser. Die heutigen, oft komplexen Familienstrukturen verlangen allerdings auch einen sorgfältigen Umgang mit Vermögensnutzung und der Möglichkeit von Schenkungen. Fazit: Persönliche Situationen überprüfen! Danke Manuela!

Nicht minder spannend waren die Ausführungen unserer Präsidentin und des Vorstandes: BPW-Oberaargau wird nächstes Jahr – zu unserem 25-Jahr-Jubiläum – die Delegiertenversammlung organisieren, wahrscheinlich am 3. Juni 2023. Marlis Rogwiller konnte als OK-Präsidentin gewonnen werden und die Planung des Anlasses ist natürlich bereits angelaufen…….. Mithilfe nötig und gefragt!!

Veronica Ammann