Veröffentlicht: 17.01.2025
Thema des Abendanlasses im Hotel «Bären» in Langenthal war das Referat «Digitales Erbe» von unserem BPW-Mitglied Manuela Zimmermann, Notarin und Rechtsanwältin.
Was genau umfasst der digitale Nachlass? Eine lange Liste von eben digitalen Nutzungen!
- E-Mail-Account
- Social Media-Accounts
- WhatsApp und andere Kommunikationsdienste
- Shopping-Accounts
- Eigene Webseiten, Domains, Blogs
- Online-Abonnemente
- Streaming-Accounts
- Konten für Bezahldienste
- Cloud-Accounts
Wir alle haben solche Listen und es macht sicher Sinn, sich einmal Gedanken zur Vererbbarkeit dieser Nutzungen zu machen rsp. zur Löschung. Hilfreich sei es, ein gutes Verzeichnis anzulegen, möglicherweise mit Betonung von finanziell relevanten und/oder emotional wichtigen Positionen. Im Testament oder Erbvertrag brauche es dann zusätzlich klare Anweisungen, wer wie verantwortlich sei.
Die lebhafte Diskussion zeigte, dass noch sehr viele Fragen offen sind, insbesondere zu Kryptowährungen. Ist das Geld? Ist das eine vererbbare «Sache»? Weder Geld noch «Sache»?
Ein spannendes Thema! Danke Manuela für deine Ausführungen.
Veronica Ammann