Seit 1981 ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 8, Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert.
„Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“
Der Equal Pay Day bezeichnet den Tag im Jahr, an dem die Frauen den durchschnittlichen Lohn des Mannes erwirtschaftet haben, den er bereits am 31.12. des Vorjahres hatte. Die Spanne zwischen dem 1. Januar und dem Equal Pay Day bezeichnet damit den Zeitraum, den die Frauen sozusagen gratis gearbeitet haben. Der Equal Pay Day wird in der Schweiz seit 2009 durch BPW als Aktionstag zur Sensibilisierung für das Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit genutzt.